LEGALDEFINITION VON ÖKOZID

Juni 2021

Das Unabhängige Expert:innengremium, das von unserem Stiftungsarm, der Stop Ecocide Foundation, einberufen wurde, schließt seine bahnbrechende Entwurfsarbeit ab.

Den vollständigen „Kommentar und Kerntext“ kannst du hier finden oder indem du unten auf den Button klickst:

Offizielle deutsche Übersetzung der Legaldefinition:
Legaldefinition von Ökozid

Andere Übersetzungen: Spanisch, Französisch, Schwedisch, Niederländisch.
Inoffizielle Übersetzung: Finnisch, العربية

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November 2020

Das Unabhängige Expert:innengremium für die Legaldefinition von Ökozid wurde durch unseren Stiftungsarm, der Stop Ecocide Foundation, auf Nachfrage interessierter Parlamentarier:innen aus Regierungsparteien in Schweden einberufen.

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Ein historischer Moment

Jojo Mehta, Chair, Stop Ecocide Foundation. Convenor of the Expert Panel for the legal definition of ecocide.jpg

JoJO mEHTA

Vorsitzende der Stop Ecocide Foundation und Initiatorin des Gremiums, sagte:

„Dies ist ein historischer Moment. Das Expert:innengremium fand als unmittelbare Reaktion auf das wachsende politische Verlangen nach konkreten Antworten auf die Klima- und Umweltkrise zusammen. Der Zeitpunkt ist günstig -  die Welt erwacht und erkennt die Gefahr, der wir ausgesetzt sind, wenn wir unseren derzeitigen Kurs fortsetzen.“

Die Entwurfsarbeit, erklärte sie, „war hochrangig, gemeinschaftlich und von vielen Expert:innen sowie von einer öffentlichen Konsultation geprägt, die Hunderte - juristische, wirtschaftliche, politische, jugendliche, religiöse und indigene – Perspektiven umfasste. Die daraus resultierende Definition ist gut abgestimmt zwischen dem, was konkret für den Schutz der Ökosysteme getan werden muss, sowie dem, was für Staaten akzeptabel sein wird. Die Definition ist prägnant, sie basiert auf starken juristischen Präzedenzfällen und wird gut mit den bestehenden Gesetzen ineinandergreifen. Die Regierungen werden sie ernst nehmen. Die Definition bietet ein arbeitsfähiges Rechtsinstrument, das einem realen und dringenden Bedürfnis der Welt entspricht.” 


Unabhängiges Expert:innengremium für die Legaldefinition von Ökozid

Philippe Sands QC, Professor, University College London, Barrister, Matrix Law (UK, France, Mauritius).jpg

KO-VORSITZENDER:

Philippe Sands QC

University College London / Matrix Chambers; Autor von „Rückkehr nach Lemberg: Über die Ursprünge von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Vereinigtes Königreich/Frankreich/Mauritius):

„Es ist ein Privileg, an dieser Arbeit beigetragen zu haben, inspiriert durch die Bestrebungen von Hersch Lauterpacht und Rafael Lemkin, die im Jahr 1945 die Begriffe ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ und ‚Völkermord‘ in die Welt setzten. Beim Verbrechen des Ökozids handelt es sich um ein Gesetz, das im Dienste unseres Planeten steht, und um ein Mittel zur Bewusstseinsveränderung, die Idee sowie die Ideale der internationalen Gerechtigkeit für das Gemeinwohl nutzbar zu machen.“

Dior Fall Sow, UN jurist and former prosecutor (Senegal) 2.png

KO-VORSITZENDE: DIOR FALL SAW

Juristin der Vereinten Nationen und ehemalige Generalanwältin (Senegal):

„Dies ist der Beginn eines schwierigen, aber auch aufregenden Abenteuers, das erst mit der Aufnahme dieses fünften Verbrechens des Ökozids in das Römische Statut enden sollte. Lasst es uns wagen!“

Kate Mackintosh, Executive Director, Promise Institute for Human Rights, UCLA School of Law (US, UK).jpeg

Stellvertretende Vorsitzende:

Kate Mackintosh

Exekutivdirektorin des Promise Institute for Human Rights, UCLA School of Law (Vereinigte Staaten/Vereinigtes Königreich):

„Dies ist ein aufregender Moment für uns alle, da wir mit einer praktikablen Definition von Ökozid hervorgehen, die sowohl zeitgemäß als auch überfällig ist. Ich bin der Meinung, dass dieser juristisch robuste und glaubhafte Text seinen Platz neben den anderen internationalen Verbrechen einnehmen kann, sowie eine grundlegende Veränderung in unserer Einstellung gegenüber dem Schutz und der Erhaltung unseres Planeten signalisiert.“

Richard J Rogers, Partner, Global Diligence; Executive Director, Climate Counsel (UK).png

STELLVETRETENDER VORSITZENDER: Richard J. Rogers

Partner: Global Diligence; Exekutivdirektor von Climate Counsel (Vereinigtes Königreich):

„‚Ökozid‘ ist ein Strafgesetz für das 21. Jahrhundert. Wenn die Menschheit das 22. Jahrhundert in Frieden und Sicherheit erreichen will, müssen wir den Umweltmissbrauch zähmen, der die Erde seit Hunderten von Jahren quält.“

Valérie Cabanes, International jurist and human rights expert (France).jpg

Internationale Juristin und Menschenrechtsexpertin (Frankreich): 

„Wir müssen das Spektrum der schwersten internationalen Verbrechen erweitern, indem wir ein fünftes Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit anerkennen: das Verbrechen des Ökozids. Durch die Zerstörung von Ökosystemen, von denen wir abhängig sind, zerstören wir die Grundlagen unserer Zivilisation und setzen die Lebensbedingungen aller künftigen Generationen aufs Spiel. Dies ist nicht weniger schwerwiegend als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder die Verbrechen des Völkermords oder der Aggression. Es ist nicht nur eine wichtige Frage der globalen sozial-ökologischen Gerechtigkeit, sondern es geht letztendlich auch um das Überleben der menschlichen Spezies.“

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Pablo Fajardo

Umweltanwalt (Ecuador):

„Es ist zwingend notwendig, Ökozid als globale Bedrohung anzuerkennen, worauf entsprechend reagiert werden muss. Wir freuen uns, Teil dieses Gremiums zu sein, weil ihm der Vorschlag einer Rechtsformel gelungen ist, die der Bewältigung solcher Bedrohungslagen begegnen kann.“ 

Syeda Rizwana Hasan, Chief Executive, Bangladesh Environmental Lawyers Association (Bangladesh).jpg

Syeda Rizwana Hasan

Direktorin der Bangladesh Environmental Law Association (Bangladesch):

„Wir im globalen Süden sind Zeugen einer massiven Zerstörung natürlicher Systeme im Namen der Entwicklung, auf die die nationalen Rechtssysteme nicht angemessen reagieren. Wenn die Wälder nicht geschützt, der Ausstoß von Treibhausgasen nicht eingedämmt und der Anstieg des Meeresspiegels nicht verhindert wird, dann wird die nächste Generation die Landkarten von Bangladesch und anderen südasiatischen Ländern anders zeichnen müssen. Wir brauchen die Anerkennung von Ökozid im internationalen Recht, um Mutter Erde, die Natur und sowohl die heutigen als auch die künftigen Generationen zu schützen.”

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Charles C. JalloH

Professor an der Florida International University/Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (Sierra Leone):

„Es ist wunderbar gewesen, mit einem so großartigen Team von Völkerrechtswissenschaftler:innen und Praktiker:innen innerhalb dieses unabhängigen Expert:innengremium für die Definition eines neuen Verbrechens des Ökozids gearbeitet zu haben. Ich freue mich, dass wir trotz unserer unterschiedlichen Hintergründe und Expertisen eine einvernehmliche Definition erreicht haben. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Ergebnis für die Staaten als nützlich erweisen wird. Und dass es sogar eine dringend benötigte Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs katalysieren könnte, um den Ökozid endlich in die Liste der schwersten Verbrechen aufzunehmen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren.“

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Rodrigo Lledó

Direktor der Fundación Internacional Baltasar Garzón (Chile/Spanien):

„Die intellektuelle Großzügigkeit der Gremiumteilnehmer:innen war wirklich überraschend und motivierend, und das ermöglichte es uns, eine balancierte Definition zu erzielen. Ich hoffe, dass die Staaten diese Definition als ihre eigene anpassen werden. Es ist dringend notwendig. Die Zerstörung der Umwelt auf massive und unverantwortliche Weise muss aufhören, international zulässig zu sein.“

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Tuiloma Neroni SladE

Ehemaliger Richter am IStGH (Samoa):

„Die Vorschläge des Gremiums beruhen auf etablierten Rechtsgrundsätzen und zielen darauf ab, die Fähigkeit des IStGH zu stärken, auf Angelegenheiten zu reagieren, die für die internationale Gemeinschaft von größter Wichtigkeit sind. Es ist ein besonderes Privileg, an der Arbeit solch eines höchst engagierten und angesehenen internationalen Gremiums beteiligt gewesen zu sein.“

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Alex Whiting

Ehemaliger Koordinator der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs; Professor an der Harvard Law School (USA):

„Die Definition des Verbrechens ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Diskussion, zur Debatte und, eines Tages, hin zur Ratifikation. Die Hoffnung ist, dass der Prozess die Staaten zum Nachdenken anregt, wie das internationale Strafrecht zu nutzen ist, um die schwersten Umweltverbrechen anzugehen, bei gleichzeitiger Anwendung des nationalen Straf- und Ordnungsrecht, um ein breites Spektrum von Umweltbelastungen zu bekämpfen, die unseren Planeten bedrohen.“

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CHRISTINA VOIGT

Universität Oslo (Norwegen):

„Die Definition ist ein Werkzeug, für das wir unsere kollektive Expertise angewandt haben, in der Überzeugung, dass schwerwiegende Umweltzerstörung mit anderen internationalen Verbrechen gleichgestellt werden muss. Sie ist ein Werkzeug, von dem wir nur hoffen können, dass die Regierungen es in ihren künftigen Beratungen als nützlich erachten werden.“.


Was geschieht jetzt? 
Wir sind bereits dabei, auf Regierungen zuzugehen.

 
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