BELGIEN: REGIERUNG SCHLÄGT AUFNAHME DES STRAFTATBESTANDS DES ÖKOZIDS IN DAS NATIONALE STRAFGESETZBUCH VOR

Im Rahmen der ersten großen Überarbeitung des belgischen Strafgesetzbuches seit über einem Jahrhundert hat die belgische Regierung vorgeschlagen, den Straftatbestand des Ökozids in das belgische Recht aufzunehmen. Diese Initiative wurde von der Ministerin für Klima, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Green Deal, Zakia Khattabi, unterstützt. Der neue Straftatbestand wurde in den Reformvorschlag des föderalen Justizministers Vincent van Quickenborne für das "Buch 2" des Strafgesetzbuches aufgenommen.

Der Kerntext des vorgeschlagenen Straftatbestandes wurde von Minister Khattabi wie folgt offengelegt:

"vorsätzliche Begehung einer rechtswidrigen Handlung, die eine schwere, weit verbreitete und langfristige Schädigung der Umwelt verursacht, in dem Wissen, dass solche Handlungen solche Schäden verursachen".

Dies ist zwar etwas enger gefasst, entspricht aber eindeutig der internationalen Konsensdefinition des von der Stop Ecocide Foundation einberufenen unabhängigen Expertengremiums.

Der Gesetzentwurf (der vollständige Text ist noch nicht verfügbar) wird in den kommenden Wochen im föderalen Parlament zur Diskussion gestellt, es können Änderungsanträge gestellt werden, und schließlich wird über den endgültigen Text abgestimmt.

Mit diesem Gesetzesentwurf wird Belgien das erste europäische Land sein, das Ökozid als eigenständiges Verbrechen anerkennt, das sich speziell mit den schwersten und langfristigsten Schädigungen der Natur befasst. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung, die andere Staaten dazu ermutigen wird, sowohl eine nationale Gesetzgebung anzustreben als auch die Initiative auf regionaler und internationaler Ebene zu unterstützen.

"Um der internationalen Dynamik zum Erfolg zu verhelfen, ist es wichtig, dass die Staaten den Weg ebnen", erklärte Minister Khattabi. "Ich freue mich und gratuliere, dass Belgien in diesem Bereich zu den Vorreitern gehört. Ich möchte meinem Kollegen Vincent Van Quickenborne für die hervorragende Zusammenarbeit in diesem Bereich danken."

Die vorgeschlagene Straftat ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und dem Justizministerium.